Wie viel Geld zahlt Jobcenter für die Wohnung?

Wie viel Geld zahlt das Jobcenter für Ihre Wohnung? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Kostenübernahme und wie beantragen Sie diese richtig?

Wie viel Geld zahlt Jobcenter für die Wohnung

Das Jobcenter übernimmt für Bürgergeld-Empfänger nicht nur den monatlichen Regelsatz für den Lebensunterhalt, sondern zahlt auch die Kosten für die Wohnung – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wie viel Geld das Jobcenter für die Wohnung tatsächlich zahlt, ist eine der wichtigsten Fragen für viele Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.

In diesem Artikel werden die gesetzlichen Grundlagen, die regionalen Unterschiede, die Berechnungsmethoden, Besonderheiten bei Heiz- und Nebenkosten sowie häufig gestellte Fragen ausführlich behandelt.


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Gesetzliche Grundlage: Was übernimmt das Jobcenter?

Das Bürgergeld, das seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst hat, umfasst zwei große Bestandteile:

  • Regelbedarf für den Lebensunterhalt (z.B. Nahrung, Kleidung, Strom)
  • Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), also Miete, Nebenkosten und Heizkosten, sofern diese „angemessen“ sind.

Die Angemessenheit der Wohnkosten ist im Sozialgesetzbuch II (§ 22 SGB II) geregelt. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, solange sie angemessen sind. Ist die Wohnung zu teuer oder zu groß, übernimmt das Jobcenter nur die Kosten bis zur jeweiligen Obergrenze. Die Differenz muss der Leistungsberechtigte selbst tragen.

Was heißt „angemessen“? – Die Mietobergrenzen

Die Angemessenheit der Wohnkosten richtet sich nach:

  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Wohnungsgröße
  • Regionale Mietspiegel und kommunale Richtwerte

Wohnungsgröße

Die Wohnungsgröße dient als grober Richtwert. Für die meisten Regionen gelten folgende Obergrenzen:

Personen im HaushaltAngemessene Wohnungsgröße
1 Person45–50 m²
2 Personen60–65 m²
3 Personen75–80 m²
4 Personen85–95 m²
5 Personen95–110 m²
Jede weitere Person+10–15 m²

Liegt die Wohnfläche geringfügig über dem Richtwert, ist das meist unproblematisch, solange die Miete insgesamt angemessen bleibt.

Mietobergrenzen: Regionale Unterschiede

Die Höhe der übernommenen Miete unterscheidet sich stark nach Region. Großstädte wie München, Frankfurt oder Düsseldorf haben deutlich höhere Mietobergrenzen als ländliche Gebiete.

Beispielhafte Mietobergrenzen 2025 (Bruttokaltmiete):

Stadt/Region1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
München890 €1.092 €1.286 €1.563 €
Frankfurtca. 800 €ca. 950 €ca. 1.100 €ca. 1.350 €
Düsseldorf546 €632 €776 €1.003 €
Wuppertal394 €516 €609 €716 €
Leipzig346 €ca. 450 €ca. 550 €ca. 650 €
Rosenheim589 €699,60 €832,70 €972,40 €

Die tatsächlichen Werte können sich jährlich ändern, da die Kommunen verpflichtet sind, die Mietobergrenzen regelmäßig an die Marktentwicklung anzupassen.

Was zählt zu den übernommenen Kosten?

Das Jobcenter übernimmt:

  • Kaltmiete
  • Nebenkosten (Betriebskosten)
  • Heizkosten (in angemessener Höhe)
  • Kosten für Warmwasseraufbereitung (ggf. als Mehrbedarf)
  • Einige einmalige Kosten wie Umzugskosten oder Mietkaution (als Darlehen)

Stromkosten für den eigenen Haushalt sind nicht enthalten und müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Wie wird die Mietobergrenze festgelegt?

Jede Kommune erstellt ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ zur Festlegung der Mietobergrenzen. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Örtlicher Mietspiegel
  • Größe und Ausstattung der Wohnung
  • Baualter und Lage
  • Vergleichbare Wohnungen im unteren Preissegment

Die Werte werden spätestens alle zwei Jahre überprüft und angepasst. In Ballungsräumen und Großstädten sind die Obergrenzen höher, auf dem Land meist deutlich niedriger.

Was passiert bei zu hoher Miete?

Liegt die Miete über der angemessenen Grenze, zahlt das Jobcenter zunächst für maximal sechs Monate die tatsächlichen Kosten. Danach wird ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren eingeleitet:

  • Der Leistungsbezieher wird aufgefordert, die Kosten zu senken (z.B. durch Umzug oder Untervermietung).
  • Gelingt dies nicht, übernimmt das Jobcenter nur noch den angemessenen Teil, die Differenz muss selbst gezahlt werden.

Eine Ausnahme gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs („Karenzzeit“): Hier werden die tatsächlichen Kosten übernommen, auch wenn sie unangemessen hoch sind. Nach Ablauf der Karenzzeit greift die Obergrenze.

Beispielrechnung: Wie viel zahlt das Jobcenter?

Beispiel 1: Alleinstehende Person in München

  • Angemessene Wohnungsgröße: bis 50 m²
  • Mietobergrenze (Bruttokaltmiete): 890 €
  • Heizkosten: werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen

Beispiel 2: Familie mit 4 Personen in Düsseldorf

  • Angemessene Wohnungsgröße: bis 95 m²
  • Mietobergrenze (Bruttokaltmiete): 1.003 €
  • Heizkosten: zusätzlich

Beispiel 3: 2-Personen-Haushalt in Rosenheim

  • Angemessene Wohnungsgröße: bis 65 m²
  • Mietobergrenze (Bruttokaltmiete): 699,60 €
  • Heizkosten: zusätzlich

Nebenkosten und Heizkosten

Das Jobcenter übernimmt die Nebenkosten (Betriebskosten) als Bestandteil der Bruttokaltmiete. Heizkosten werden gesondert und in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Nicht übernommen werden Kosten für Strom, Telefon, Internet oder sonstige nicht umlagefähige Nebenkosten.

Was gilt als angemessen bei Heizkosten?

Auch hier gelten regionale Richtwerte. Liegen die Heizkosten deutlich über dem Durchschnitt, kann das Jobcenter eine Senkung verlangen. Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung (z.B. Boiler) wird ein Mehrbedarf gezahlt.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Karenzzeit: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, auch wenn sie unangemessen hoch sind.
  • Härtefälle: Bei Krankheit, Behinderung oder besonderer familiärer Situation können auch höhere Kosten übernommen werden.
  • Wohnungswechsel: Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags sollte immer eine Zusicherung vom Jobcenter eingeholt werden, dass die Kosten übernommen werden.

Tipps für Leistungsberechtigte

  • Vor Unterzeichnung eines Mietvertrags: Immer Rücksprache mit dem zuständigen Jobcenter halten und die Angemessenheit der Miete bestätigen lassen.
  • Mietobergrenzen erfragen: Die aktuellen Werte sind beim örtlichen Jobcenter oder auf den Webseiten der Städte und Landkreise einsehbar.
  • Nachweise sammeln: Alle Kosten müssen durch Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung und ggf. Heizkostenabrechnung belegt werden.
  • Bei Problemen: Im Zweifel Widerspruch einlegen oder Beratung bei Sozialverbänden oder Anwälten suchen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird die Miete immer vollständig übernommen?

Nur, wenn sie als angemessen gilt. Liegt sie darüber, zahlt das Jobcenter nur den angemessenen Teil, die Differenz muss selbst gezahlt werden.

Was passiert, wenn ich in einer zu teuren Wohnung wohne?

Nach Ablauf der Karenzzeit (erstes Jahr) wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Das Jobcenter übernimmt dann nur noch den angemessenen Betrag.

Zählt Strom zu den übernommenen Kosten?

Nein. Strom für den Haushalt muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Gibt es Unterschiede zwischen Städten und Landkreisen?

Ja, die Mietobergrenzen werden regional festgelegt und unterscheiden sich teils erheblich.

Werden auch Eigentümer unterstützt?

Ja, auch selbstgenutztes Wohneigentum wird berücksichtigt. Das Jobcenter übernimmt dann die angemessenen Kosten für Zinsen, Nebenkosten und ggf. Instandhaltung.

Fazit

Das Jobcenter zahlt die Kosten für die Wohnung, solange sie als angemessen gelten. Die Höhe der übernommenen Miete richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem regionalen Mietspiegel. Besonders in Großstädten sind die Obergrenzen deutlich höher als auf dem Land.

Wer Bürgergeld bezieht, sollte sich immer vor Abschluss eines Mietvertrags beim Jobcenter über die geltenden Werte informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Übernahme der Wohnkosten ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland, unterliegt aber strengen Regeln und regelmäßigen Anpassungen.

Hinweis: Die genannten Beträge und Regelungen beziehen sich auf den Stand 2025 und können sich durch gesetzliche Änderungen oder kommunale Anpassungen jederzeit verändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.


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