Werden negative Schufa Einträge automatisch gemeldet?

Viele fragen sich, ob negative Schufa-Einträge automatisch gemeldet werden. Doch wie funktioniert das System dahinter eigentlich?

Werden negative Schufa Einträge automatisch gemeldet

Negative Schufa-Einträge sind für viele Menschen ein Schreckgespenst. Sie können die finanzielle Handlungsfreiheit deutlich einschränken und den Abschluss von Verträgen oder die Aufnahme von Krediten erschweren oder sogar unmöglich machen.

Doch wie entstehen negative Einträge bei der Schufa eigentlich? Werden sie automatisch gemeldet? Und was kann man tun, wenn man einen negativen Eintrag hat? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über das Thema.


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Was ist die Schufa?

Die Schufa Holding AG (vormals Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen und erteilt darüber Auskünfte an ihre Vertragspartner wie Banken, Versandhändler, Telekommunikationsunternehmen oder Vermieter.

Fast jeder Bundesbürger hat einen Schufa-Eintrag, denn schon bei der Eröffnung eines Girokontos oder dem Abschluss eines Handyvertrags werden Daten an die Schufa übermittelt. Die meisten dieser Einträge sind positiv und dokumentieren ein vertragsgemäßes Verhalten. Nur etwa 10% der Schufa-Einträge sind negativ.

Wie entstehen negative Schufa-Einträge?

Negative Schufa-Einträge entstehen, wenn jemand seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt, also unter anderem Rechnungen, Ratenzahlungen oder Kreditraten nicht fristgerecht begleicht. Auch eine Privatinsolvenz oder ein zugestellter Mahnbescheid führen zu einem negativen Eintrag.

Allerdings werden Zahlungsausfälle nicht automatisch an die Schufa gemeldet. Damit ein Unternehmen Daten über eine nicht bezahlte Forderung an die Schufa übermitteln darf, müssen laut Bundesdatenschutzgesetz folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Forderung muss fällig sein und der Schuldner muss mindestens zweimal gemahnt worden sein.
  • Zwischen den Mahnungen und der Übermittlung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen.
  • Der Schuldner muss auf die bevorstehende Übermittlung hingewiesen worden sein.
  • Der Schuldner darf die Forderung nicht bestritten haben.

Viele unseriöse Unternehmen drohen allerdings schon in der ersten Mahnung mit einem Schufa-Eintrag, um Druck auszuüben und den Schuldner zu einer schnellen Zahlung zu bewegen. Rechtlich ist das nicht zulässig. Verbraucher sollten sich davon nicht einschüchtern lassen, sondern die Forderung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Denn ein berechtigter Widerspruch verhindert einen Schufa-Eintrag.

Welche Folgen hat ein negativer Schufa-Eintrag?

Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben, da er die Kreditwürdigkeit einer Person beeinträchtigt. Die Schufa errechnet aus den gesammelten Daten einen Scorewert, der das Risiko eines Zahlungsausfalls widerspiegelt. Je niedriger der Score, desto schlechter die Bonität.

Mit einem negativen Schufa-Eintrag sinken die Chancen, einen Kredit, eine Kreditkarte oder einen Mietvertrag zu bekommen, erheblich. Banken und Vermieter prüfen in der Regel die Schufa-Auskunft, bevor sie einen Vertrag abschließen. Bei einem negativen Eintrag kommt es oft zu einer Ablehnung oder der Vertrag wird nur zu schlechteren Konditionen angeboten, z.B. mit einem höheren Zinssatz.

Auch der Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder eines Stromliefervertrags kann mit einem negativen Schufa-Eintrag schwierig werden. Manche Anbieter lehnen Kunden mit Negativmerkmal generell ab oder bieten nur Prepaid-Tarife an.

Die Auswirkungen eines negativen Schufa-Eintrags können also den Alltag und die finanzielle Situation erheblich belasten. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Eintrag unberechtigt ist.

Wie lange werden negative Einträge gespeichert?

Negative Schufa-Einträge werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht. Die Löschfristen sind gesetzlich geregelt und hängen von der Art des Eintrags ab:

  • Informationen über Forderungen, die nicht tituliert sind (d.h. nicht gerichtlich bestätigt), werden drei Jahre nach Ausgleich der Forderung gelöscht. Solange die Forderung offen ist, bleibt der Eintrag bestehen.
  • Titulierte Forderungen (durch Vollstreckungsbescheid, Haftbefehl etc.) werden ebenfalls drei Jahre nach Ausgleich gelöscht. Ohne Ausgleich erst nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist.
  • Informationen zu einer Privatinsolvenz wurden bisher drei Jahre nach Ende des Insolvenzverfahrens bzw. Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Seit März 2023 hat die Schufa diese Frist jedoch auf nur noch 6 Monate verkürzt.
  • Anfragen zu Kreditverträgen (z.B. für Kredite oder Handyverträge) werden nach 12 Monaten gelöscht.

Die Löschfristen beginnen also meist erst zu laufen, wenn die offene Forderung beglichen wurde. Ein negativer Eintrag bleibt somit mindestens drei Jahre lang gespeichert.

Kann man negative Einträge vorzeitig löschen lassen?

Grundsätzlich werden negative Schufa-Einträge nur nach Ablauf der Löschfrist entfernt. Es gibt aber einige Ausnahmen, in denen eine vorzeitige Löschung möglich ist:

  • Falsche Einträge: Enthält die Schufa nachweislich falsche Daten, müssen diese unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden. Das gilt auch für Einträge, die trotz Ausgleichs der Forderung nicht aktualisiert wurden.
  • Unberechtigte Einträge: Wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung nicht eingehalten, ist der Eintrag unberechtigt und muss gelöscht werden. Das ist z.B. der Fall, wenn der Schuldner nicht auf die bevorstehende Übermittlung hingewiesen wurde oder fristgerecht Widerspruch eingelegt hat.
  • Kleinere Forderungen: Bei Forderungen bis 2.000 Euro kann der Schuldner eine Löschung des Eintrags erwirken, wenn er die Summe innerhalb von 6 Wochen nach Eintragung begleicht. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine titulierte Forderung handelt.
  • Gerichtsdaten: Einträge aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte können gelöscht werden, wenn eine Löschungsbescheinigung des Gerichts vorgelegt wird.

Um eine vorzeitige Löschung zu erreichen, muss man aktiv werden und sich an die Schufa oder den Gläubiger wenden. Dazu sollte man zunächst eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einholen, um die gespeicherten Daten zu überprüfen. Anschließend kann man mit Belegen wie Kontoauszügen oder Schriftverkehr nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen.

Reagiert die Schufa nicht auf eine Löschanfrage, bleibt nur der Weg über eine Beschwerde beim Bundesbeauftragten für Datenschutz oder eine Klage vor Gericht. In strittigen Fällen kann auch die Ombudsperson der Schufa vermitteln.

Fazit

Negative Schufa-Einträge können das Leben ganz schön erschweren. Sie entstehen, wenn man Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht nachkommt und der Gläubiger die Daten an die Schufa meldet. Das geschieht aber nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer einen unberechtigten Negativeintrag hat, kann diesen löschen lassen. In den meisten Fällen werden die Einträge aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist von drei Jahren entfernt.

Bis dahin heißt es: Schufa-Auskünfte im Blick behalten, Forderungen nach Möglichkeit ausgleichen und bei falschen Daten hartnäckig bleiben. So lässt sich der Schrecken Schufa-Eintrag vielleicht etwas entschärfen.


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