Kann man einen Minijob und Teilzeitjob gleichzeitig ausüben? Wie wirkt sich das auf Sozialabgaben und Steuern aus? Entdecken Sie die Antworten hier.
Die Frage, ob man einen Teilzeitjob und einen Minijob gleichzeitig ausüben kann, taucht oft auf.
In diesem Artikel werden wir die arbeitsrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten für die gleichzeitige Ausführung dieser beiden Beschäftigungsformen beleuchten.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>
Wir werden uns mit den rechtlichen Aspekten, den Verdienstgrenzen und den steuerlichen Auswirkungen befassen.
Darf man einen Teilzeitjob und Minijob gleichzeitig ausüben?
Grundsätzlich ist es möglich, einen Teilzeitjob und einen Minijob gleichzeitig auszuüben. Es gibt jedoch arbeitsrechtliche Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Gemäß den §§ 3 ff. des Arbeitszeitgesetzes gelten bestimmte Regelungen für Arbeitszeiten und Pausen, die eingehalten werden müssen.
Arbeitsrechtliche Vorschriften für die gleichzeitige Ausübung
Bei der gleichzeitigen Ausübung eines Teilzeitjobs und eines Minijobs müssen die Arbeitszeitregelungen beachtet werden. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz beträgt die maximale Arbeitszeit für Arbeitnehmer in der Regel 48 Stunden pro Woche.
Dabei müssen Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden, um die Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen.
Arbeitnehmer, die einen Teilzeitjob ausüben, haben bereits eine Hauptbeschäftigung, die sozialversicherungspflichtig ist. Ein Minijob hingegen ist in der Regel sozialversicherungsfrei.
Es ist wichtig, dass bei der Kombination dieser beiden Beschäftigungsformen die Verdienstgrenzen für den Minijob beachtet werden.
Verdienstgrenzen für den Minijob neben einer Teilzeitstelle
Bei einem Minijob dürfen Arbeitnehmer bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Ab Oktober 2022 wurde die Verdienstgrenze auf 520 Euro pro Monat angehoben.
Es ist wichtig, diese Grenze einzuhalten, um weiterhin die Vorteile eines Minijobs, wie die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, zu genießen.
Überschreitet man die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und es gelten die regulären Abgaben für Sozialversicherungen und Steuern.
Steuerliche Auswirkungen bei Teilzeit- und Minijob
Bei der gleichzeitigen Ausübung eines Teilzeit- und Minijobs ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, sind von der Lohnsteuer befreit. Die Lohnsteuer wird nur bei der Hauptbeschäftigung fällig.
Überschreitet man jedoch die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat, wird der Minijob steuerpflichtig. In diesem Fall muss eine zweite Steuerklasse, die Steuerklasse 6, beantragt werden. Die Steuerklasse 6 wird für den zusätzlichen Verdienst aus dem Minijob verwendet.
Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen von einem Steuerberater oder der Minijob-Zentrale beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Auswirkungen richtig zu verstehen.
Teilzeit und Minijob Steuerklasse 1-5?
Für die Kombination von Teilzeit- und Minijob müssen Sie die täglichen Arbeitsstunden beider Jobs zusammenrechnen. Wenn Sie beispielsweise vier Stunden am Tag in Teilzeit arbeiten, könnten Sie noch weitere vier Stunden im Minijob arbeiten.
In der Regel ist ein Minijob steuerfrei und benötigt keine Steuerklasse. Wenn der Minijob jedoch die einzige Beschäftigung ist, gilt Steuerklasse 1-5, je nach den Gegebenheiten des Mitarbeiters. Mit Steuerklasse 1-4 fällt bis 520 Euro keine Lohnsteuer an.
Für Ihren Teilzeitjob müssen Sie Steuern zahlen, wenn Ihr Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2023) liegt.
Führen Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob aus, so unterliegen Sie der Steuerklasse 6. In dieser Situation wird Ihr Einkommen aus der Teilzeitarbeit ab dem ersten verdienten Euro besteuert.
Fazit
Grundsätzlich ist es möglich, einen Teilzeitjob und einen Minijob gleichzeitig auszuüben. Es gibt jedoch arbeitsrechtliche Vorschriften und Verdienstgrenzen, die beachtet werden müssen.
Die Arbeitszeitregelungen, Pausenzeiten und die maximale Arbeitszeit sollten eingehalten werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Es ist wichtig, die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat für den Minijob einzuhalten, um die Vorteile eines Minijobs, wie die Sozialversicherungsfreiheit, zu behalten.
Überschreitet man diese Grenze, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und es gelten die regulären Abgaben für Sozialversicherungen und Steuern.
Bei steuerlichen Fragen empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder die Minijob-Zentrale zu kontaktieren, um die steuerlichen Auswirkungen einer gleichzeitigen Ausübung von Teilzeit- und Minijob richtig zu verstehen.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>