Direktversicherung: Das müssen Sie versteuern!

Müssen Sie Ihre Direktversicherung wirklich versteuern – und wenn ja, in welchem Umfang? Erfahren Sie hier, was bei Auszahlung und Beitrag zu beachten ist.

Direktversicherung Das müssen Sie versteuern!

Die Direktversicherung ist ein zentraler Baustein der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, über den Arbeitgeber steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Doch während die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, ist die Auszahlungsphase von einer umfassenden Steuerpflicht geprägt.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zur Besteuerung der Direktversicherung wissen müssen: von der steuerlichen Behandlung der Beiträge über die Besonderheiten bei Alt- und Neuverträgen bis hin zur Versteuerung der Auszahlungen und den Sozialabgaben.


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Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft.

Die versicherte Person und der Leistungsberechtigte ist der Arbeitnehmer selbst. Diese Form der Altersvorsorge zählt zu den beliebtesten Wegen, um die gesetzliche Rente aufzustocken und von steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen zu profitieren.

Steuerliche Behandlung der Beiträge

Beiträge zu Direktversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2025 entspricht dies bis zu 7.728 Euro jährlich bzw. 644 Euro monatlich. Diese Beiträge sind in der Steuererklärung nicht absetzbar, da sie bereits steuerfrei behandelt werden.

Steuerfreiheit und Sozialabgaben

  • Bis zu 644 Euro monatlich (2025) können steuerfrei eingezahlt werden.
  • Bis zu 322 Euro monatlich bleiben zudem sozialversicherungsfrei (4 % der Beitragsbemessungsgrenze).
  • Der Arbeitgeber kann zusätzlich einen Zuschuss leisten, der ebenfalls in die steuerlichen Freibeträge einfließt.

Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur für Beiträge, die innerhalb der genannten Höchstgrenzen liegen. Überschreitungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Altverträge vs. Neuverträge: Die steuerlichen Unterschiede

Die steuerliche Behandlung der Direktversicherung hängt maßgeblich davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Altverträge (Abschluss vor dem 1. Januar 2005)

  • Beiträge wurden pauschal mit 20 % besteuert (§ 40b EStG a. F.), zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
  • Die Auszahlung der Direktversicherung als Einmalbetrag ist in der Regel steuerfrei, sofern die Beiträge während der Ansparphase pauschal versteuert wurden.
  • Wird die Direktversicherung als monatliche Rente ausgezahlt, greift die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Je älter der Rentenempfänger bei Rentenbeginn ist, desto geringer fällt der zu versteuernde Anteil aus.

Neuverträge (Abschluss ab dem 1. Januar 2005)

  • Beiträge sind bis zu den genannten Höchstgrenzen steuer- und teilweise sozialversicherungsfrei.
  • Die Auszahlungen – egal ob als monatliche Rente oder als Kapitalauszahlung – unterliegen zu 100 % der Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz.
  • Die nachgelagerte Besteuerung sorgt dafür, dass die Steuerlast in der Regel geringer ausfällt, da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens.

Besteuerung der Auszahlungen

Monatliche Rentenzahlung

  • Die monatliche Betriebsrente aus der Direktversicherung wird als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG voll versteuert.
  • Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Rentners.
  • Die Auszahlung ist in der Steuererklärung in der „Anlage R“ anzugeben.

Einmalige Kapitalauszahlung

  • Bei Neuverträgen muss der gesamte Auszahlungsbetrag zum Zeitpunkt der Auszahlung voll versteuert werden.
  • Der Bundesfinanzhof hat eine Steuerermäßigung bei Kapitalauszahlung ausgeschlossen (Az. X R 23/15).
  • Die Auszahlung wird auf 120 Monate verteilt, um die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berechnen.

Besonderheiten bei Altverträgen

  • Einmalige Kapitalauszahlungen aus Altverträgen (vor 2005) sind in der Regel steuerfrei, sofern die Beiträge pauschal versteuert wurden.
  • Monatliche Rentenzahlungen aus Altverträgen unterliegen der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung.

Sozialabgaben auf die Auszahlung

Neben der Steuerpflicht müssen Rentner auch Sozialabgaben auf die Auszahlungen aus der Direktversicherung leisten, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind.

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Auf Betriebsrenten, die den Freibetrag von 187,25 Euro (2025) monatlich übersteigen, wird der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
  • Der Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt durchschnittlich bei 17,1 % (inklusive Zusatzbeitrag), zur Pflegeversicherung bei 3,05 % (mit Kindern) bzw. 3,4 % (kinderlos).
  • Privat krankenversicherte Rentner sind von diesen Abgaben befreit.

Wichtig: Auch bei einer Einmalzahlung wird der Auszahlungsbetrag fiktiv auf 120 Monate verteilt und entsprechend verbeitragt.

Steuerliche Vorteile und Fallstricke

Vorteile

  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge bis zu den Höchstgrenzen in der Ansparphase.
  • Nachgelagerte Besteuerung sorgt in der Regel für eine geringere Steuerlast im Alter.
  • Arbeitgeberzuschüsse erhöhen die Sparleistung und werden bei den Freibeträgen berücksichtigt.

Fallstricke

  • Übersteigt die Einzahlung die Höchstgrenzen, sind die Überschüsse steuer- und sozialabgabenpflichtig.
  • Bei vorzeitiger Auszahlung (vor dem 62. Lebensjahr bei Neuverträgen) müssen die gesparten Steuern und Sozialabgaben nachentrichtet werden.
  • Sozialabgabenpflicht auf die Auszahlung kann die Nettoleistung deutlich schmälern, insbesondere bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern.

Gestaltungsmöglichkeiten und Tipps

1. Kombination mit Berufsunfähigkeitsschutz: Viele Direktversicherungen bieten die Möglichkeit, einen Berufsunfähigkeitsschutz zu integrieren. Die Beiträge hierfür werden steuerlich wie die Altersvorsorge behandelt.


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2. Hinterbliebenenschutz: Ein Hinterbliebenenschutz kann ebenfalls integriert werden, sodass im Todesfall die Familie des Versicherten abgesichert ist.

3. Arbeitgeberzuschuss nutzen: Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dies erhöht die Sparleistung ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitnehmer.

4. Steuerliche Planung: Da die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden, empfiehlt es sich, die Auszahlung so zu planen, dass sie in eine Phase mit geringem Einkommen fällt, um den Steuersatz zu minimieren.

5. Altverträge prüfen: Wer noch einen Altvertrag besitzt, sollte die steuerlichen Vorteile bei der Auszahlung gezielt nutzen und sich beraten lassen, ob eine Einmalzahlung oder die Rentenzahlung günstiger ist.

Häufige Fragen zur Besteuerung der Direktversicherung

Wann muss ich die Auszahlung versteuern?
Die Versteuerung erfolgt mit Beginn der Auszahlungsphase, also entweder mit dem Renteneintritt oder bei Kapitalauszahlung mit dem Auszahlungszeitpunkt.

Wie gebe ich die Auszahlung in der Steuererklärung an?
Die Zahlungen werden in der Anlage R der Steuererklärung angegeben. Bei Kapitalauszahlungen handelt es sich um „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG.

Muss ich auf die Auszahlung Sozialabgaben zahlen?
Ja, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auf den Teil erhoben, der den Freibetrag übersteigt.

Kann ich mir die Direktversicherung auch vorzeitig auszahlen lassen?
Bei Neuverträgen ist eine Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Vorzeitige Auszahlungen führen zur Nachversteuerung und Nachentrichtung der Sozialabgaben.

Fazit: Direktversicherung – Steuervorteile nutzen, Steuerpflicht beachten

Die Direktversicherung bietet Arbeitnehmern eine attraktive Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Während die Beiträge in der Ansparphase von erheblichen Vergünstigungen profitieren, ist die Auszahlungsphase von einer umfassenden Steuerpflicht geprägt.

Entscheidend für die steuerliche Behandlung sind das Abschlussdatum des Vertrags und die gewählte Auszahlungsform. Wer die steuerlichen Rahmenbedingungen kennt und gezielt nutzt, kann die Vorteile der Direktversicherung optimal ausschöpfen und böse Überraschungen im Ruhestand vermeiden.

Zusammengefasst:

  • Beiträge zu Direktversicherungen sind bis zu 644 Euro monatlich (2025) steuerfrei, bis zu 322 Euro sozialversicherungsfrei.
  • Die Auszahlungen unterliegen der vollen Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz.
  • Für Altverträge gelten steuerliche Sonderregelungen, die insbesondere bei der Auszahlung Vorteile bieten können.
  • Sozialabgaben werden auf die Auszahlung erhoben, sofern der Freibetrag überschritten wird.
  • Eine sorgfältige Planung und Beratung sind unerlässlich, um die Vorteile der Direktversicherung voll auszuschöpfen und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Wer sich rechtzeitig informiert und die steuerlichen Spielregeln kennt, kann mit der Direktversicherung einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter leisten – und dabei Steuervorteile optimal nutzen.


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