Strafanzeige gegen Inkasso – Rechtliche Chancen und Folgen

Strafanzeige gegen ein Inkasso-Unternehmen? Viele fragen sich, ob das möglich ist und welche rechtlichen Konsequenzen drohen. Hier erfahren Sie mehr.

Strafanzeige gegen Inkasso - unseriöse Forderung bekämpfen

Inkassounternehmen sind darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen gegenüber säumigen Kunden einzutreiben.

Doch immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher Strafanzeige gegen ein Inkassounternehmen erstatten – sei es, weil sie die Forderung für unberechtigt halten oder das Vorgehen des Inkassodienstleisters für rechtswidrig.


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Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, sich rechtlich gegen Inkasso-Praktiken zu wehren und unter welchen Umständen ist eine Strafanzeige sinnvoll?

Hintergrund: Aufgaben und Pflichten von Inkassounternehmen

Die Aufgabe von Inkassounternehmen ist es, offene Forderungen von Unternehmen gegenüber säumigen Kunden einzutreiben. Dafür erteilen die Unternehmen als Gläubiger dem Inkassodienstleister einen Inkassoauftrag.

Inkassounternehmen unterliegen in Deutschland einer behördlichen Registrierungspflicht. Nur wer in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist, darf Inkassodienstleistungen erbringen. Die Eintragung setzt entsprechende Qualifikationen voraus.

Bei der Einziehung von Forderungen müssen Inkassounternehmen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten, vor allem aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Wichtige Pflichten sind:

  • Transparenz: Inkassounternehmen müssen umfassend über die Forderung, die Beauftragung durch den Gläubiger sowie die entstehenden Inkassokosten informieren.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Inkassomaßnahmen müssen angemessen sein. Bei kleinen Forderungen sind die Inkassokosten zu begrenzen.
  • Korrektheit: Inkassounternehmen dürfen nur berechtigte Forderungen geltend machen. Bestreitete oder nicht gesicherte Forderungen dürfen nicht eingetrieben werden.

Verstößt ein Inkassounternehmen gegen diese Pflichten, begeht es eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Straftaten wie Nötigung oder Betrug in Betracht.

Wann ist eine Strafanzeige gegen Inkasso sinnvoll?

Als Verbraucher sollten Sie nicht vorschnell Strafanzeige gegen ein Inkassounternehmen erstatten. Zunächst sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung und die Angemessenheit der Inkassokosten kritisch prüfen.

Bei unberechtigten Forderungen

Erhalten Sie ein Inkassoschreiben, obwohl Sie die zugrundeliegende Forderung für unberechtigt halten, sollten Sie der Forderung umgehend widersprechen und auf den Widerspruch hinweisen.

Bleibt das Inkassounternehmen trotz Widerspruchs bei der Forderung, kann dies ein Fall für eine Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) sein. Denn Inkassounternehmen dürfen nur gesicherte und unbestrittene Forderungen eintreiben.

Bei überhöhten Inkassokosten

Auch wenn die Forderung selbst berechtigt ist, dürfen Inkassounternehmen nur angemessene Gebühren verlangen. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sind die Inkassokosten gesetzlich auf 18 Euro gedeckelt.

Verlangt das Inkassounternehmen trotzdem überhöhte Gebühren, liegt ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor. Hier kann eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs in Betracht kommen.

Bei rechtswidrigen Praktiken

Manche Inkassounternehmen setzen Schuldner unter Druck, indem sie Zwangsmaßnahmen wie Lohnpfändung oder Schufa-Eintrag androhen. Solche Drohungen sind in der Regel unzulässig, wenn noch kein Vollstreckungstitel vorliegt.

Erstatten Sie in solchen Fällen Strafanzeige wegen Nötigung (§ 240 StGB). Auch Beschimpfungen und Beleidigungen rechtfertigen eine Anzeige.

Wie läuft das Strafverfahren ab?

Wenn Sie sich entschieden haben, Strafanzeige gegen ein Inkassounternehmen zu erstatten, gibt es zwei Möglichkeiten:

Online-Anzeige bei der Polizei

Bei vielen Polizeidienststellen können Sie eine Strafanzeige bequem online erstatten. Beschreiben Sie den Sachverhalt ausführlich und fügen Sie relevante Beweismittel wie Inkassoschreiben und Ihren Widerspruch bei.

Die Polizei leitet die Anzeige dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese prüft, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht und leitet ggf. ein Ermittlungsverfahren ein.

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft

Sie können eine Strafanzeige auch direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Der Vorteil: Die Staatsanwaltschaft kann den Anfangsverdacht direkt prüfen.

Für die Anzeige benötigen Sie keine anwaltliche Vertretung. Allerdings ist es ratsam, vorher mit einem Strafverteidiger zu sprechen, um die Erfolgsaussichten abschätzen zu lassen.

In beiden Fällen sollten Sie als Privatkläger im Strafverfahren auftreten, um mehr Rechte zu haben. Geben Sie dies direkt bei der Anzeige an.

Mögliche Folgen einer Strafanzeige

Für den Beschuldigten

Führt die Strafanzeige zu einem Ermittlungsverfahren, hat dies für das betroffene Inkassounternehmen gravierende Folgen:

  • Die Staatsanwaltschaft kann Räume durchsuchen und Unterlagen beschlagnahmen.
  • Zeugen und Beschuldigte werden einvernommen.
  • Es drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe.
  • Die behördliche Erlaubnis für das Inkassogeschäft könnte entzogen werden.

Daher werden viele Inkassounternehmen versuchen, das Verfahren durch Zahlung einer Entschädigung an den Anzeigeerstatter beizulegen.

Für den Anzeigeerstatter

Als Anzeigeerstatter sollten Sie sich bewusst machen, dass Sie im Falle einer Falschbeschuldigung selbst juristische Konsequenzen riskieren:

  • Sie machen sich dann wegen Vortäuschens einer Straftat strafbar.
  • Sie können zu Schadenersatz und Entschädigung verpflichtet werden.
  • Es fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, wenn Sie verlieren.

Daher ist es wichtig, vor einer Anzeige den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen und die Erfolgsaussichten rechtlich einzuschätzen. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

Fazit

Eine Strafanzeige gegen ein Inkassounternehmen ist ein schwerer Schritt und sollte gut überlegt sein. Sie ist vor allem bei unberechtigten Forderungen, überhöhten Inkassokosten oder rechtswidrigen Praktiken angezeigt.

Prüfen Sie zunächst die Rechtmäßigkeit der Forderung und widersprechen Sie dieser umgehend. Bei gravierenden Rechtsverstößen sollten Sie Strafanzeige erstatten und sich dafür anwaltlichen Rat einholen. Bedenken Sie auch die Risiken einer Falschbeschuldigung.

In weniger eindeutigen Fällen sind Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde oder dem Inkassoverband oft der bessere Weg, um das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden.


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