Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Unfallversicherung in der Steuererklärung korrekt absetzen können? Welche Schritte sind dabei zu beachten?

Private Unfallversicherungen bieten Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – und können zudem steuerlich geltend gemacht werden. Wer weiß, wie das funktioniert, kann seine Steuerlast effektiv senken.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema „Unfallversicherung in der Steuererklärung absetzen“: Voraussetzungen, Höchstbeträge, richtige Anlage, Nachweise und praktische Tipps.
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Was ist eine Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Während die gesetzliche Unfallversicherung lediglich bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zur Arbeit greift, deckt die private Unfallversicherung Unfälle im gesamten Alltag ab – sei es im Haushalt, beim Sport, auf Reisen oder in der Freizeit. Sie leistet in der Regel eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität vorliegt.
Warum ist die Unfallversicherung steuerlich absetzbar?
Der Gesetzgeber unterstützt die private Vorsorge, indem er Beiträge zu bestimmten Versicherungen – darunter auch die Unfallversicherung – als Sonderausgaben anerkennt. So soll die Eigenverantwortung der Bürger gefördert werden. Die steuerliche Absetzbarkeit ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, insbesondere in § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG für Sonderausgaben.
Wer kann die Unfallversicherung absetzen?
Grundsätzlich können alle Steuerpflichtigen mit einem laufenden Vertrag für eine private Unfallversicherung die Beiträge absetzen, sofern sie steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben. Das gilt für:
- Angestellte
- Beamte
- Rentner und Pensionäre
- Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige können die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen sogar als Betriebsausgaben ansetzen, was den steuerlichen Vorteil noch erhöht.
Höchstbeträge und Vorsorgeaufwendungen
Für die steuerliche Absetzbarkeit gelten Höchstbeträge:
- Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre: 1.900 Euro pro Jahr
- Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro pro Jahr
Diese Höchstbeträge gelten für alle Vorsorgeaufwendungen zusammen – also auch für Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung kann nur abgesetzt werden, wenn der Höchstbetrag nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist.
Achtung: Einige Quellen nennen einen niedrigeren Höchstbetrag von 400 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen – das betrifft jedoch nur bestimmte Versicherungen und ist bei der Unfallversicherung meist nicht relevant, da sie in der Regel als „sonstige Vorsorgeleistung“ unter den allgemeinen Höchstbetrag fällt. Für die meisten Fälle gilt daher der höhere Betrag.
Wo trage ich die Unfallversicherung in der Steuererklärung ein?
Die richtige Anlage und Zeile hängt davon ab, ob die Unfallversicherung privat, beruflich oder beides abdeckt:
- Privat:
Die Beiträge werden als Sonderausgabe in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen – in der Regel in Zeile 50. - Beruflich (Angestellte):
Die Beiträge werden in der Anlage N (Zeile 46–48) als Werbungskosten angegeben. - Beruflich (Selbstständige):
Die Beiträge werden als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eingetragen. - Sowohl privat als auch beruflich:
Die Beiträge werden anteilig (meist 50:50) als Vorsorgeaufwendung und Werbungskosten/Betriebsausgaben angegeben.
Welche Nachweise benötige ich?
Um die Beiträge zur Unfallversicherung absetzen zu können, benötigen Sie einen Nachweis über die gezahlten Beiträge im entsprechenden Steuerjahr. Diesen erhalten Sie in der Regel automatisch von Ihrer Versicherung als Jahresbescheinigung.
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Was ist mit Unfallkosten, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind?
Unfallkosten, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nur, wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Das gilt zum Beispiel für Unfälle auf Dienstreisen oder bei beruflichen Fahrten. Die Kosten müssen selbst gezahlt worden sein und nachweisbar mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
Praktische Tipps und häufige Fehler
- Belege sammeln:
Bewahren Sie alle Belege für gezahlte Versicherungsbeiträge sorgfältig auf – am besten digital, um den Überblick zu behalten. - Höchstbeträge prüfen:
Kontrollieren Sie, ob Sie den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft haben. - Anteile richtig aufteilen:
Wenn die Unfallversicherung sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, teilen Sie die Beiträge korrekt auf (meist 50:50). - Steuerberater konsultieren:
Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Beispiel: So setzen Sie Ihre Unfallversicherung in der Steuererklärung ab
Angenommen, Sie sind Angestellter und haben eine private Unfallversicherung mit einem Jahresbeitrag von 300 Euro abgeschlossen. Sie tragen den Betrag in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 50 ein. Der Höchstbetrag von 1.900 Euro ist damit nicht ausgeschöpft, sodass der volle Betrag steuerlich berücksichtigt wird.
Sind Sie Selbstständiger und nutzen die Unfallversicherung sowohl privat als auch beruflich, teilen Sie den Beitrag auf. Bei einem Jahresbeitrag von 400 Euro tragen Sie 200 Euro als Betriebsausgabe (Anlage EÜR) und 200 Euro als Sonderausgabe (Anlage Vorsorgeaufwand) ein.
Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung
Merkmal | Private Unfallversicherung | Gesetzliche Unfallversicherung |
---|---|---|
Schutzbereich | Weltweit, rund um die Uhr | Nur am Arbeitsplatz und auf dem Weg |
Leistungen | Einmalzahlung, Rente, Todesfallleistung | Heilbehandlung, Rente, Hinterbliebenenrente |
Steuerliche Absetzbarkeit | Ja, als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe | Nein |
Höchstbetrag | 1.900/2.800 Euro (je nach Status) | Nicht steuerlich absetzbar |
Abschluss | Freiwillig | Pflicht für Arbeitgeber |
Häufige Fragen
Kann ich auch eine Reiseunfallversicherung absetzen?
Ja, eine Reiseunfallversicherung zählt ebenfalls zu den Vorsorgeaufwendungen und kann in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.
Was passiert, wenn ich den Höchstbetrag überschreite?
Nur Beiträge bis zum Höchstbetrag werden steuerlich berücksichtigt. Überschreitungen können nicht abgesetzt werden.
Kann ich die Beiträge für meine Kinder absetzen?
Ja, sofern Sie die Beiträge für Ihre Kinder zahlen, können Sie diese ebenfalls als Sonderausgaben geltend machen – vorausgesetzt, der Höchstbetrag ist nicht ausgeschöpft.
Was ist mit Zusatzbausteinen wie Todesfallschutz oder Krankenhaustagegeld?
Grundsätzlich sind auch Zusatzbausteine absetzbar, sofern sie Teil der Unfallversicherung sind. Einzelne Leistungen können jedoch steuerlich anders behandelt werden – im Zweifel lohnt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.
Fazit
Die private Unfallversicherung ist nicht nur ein wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung, sondern bietet auch steuerliche Vorteile. Wer die Beiträge korrekt in der Steuererklärung angibt, kann seine Steuerlast senken – vorausgesetzt, die Höchstbeträge werden eingehalten und die Nachweise sind vorhanden.
Besonders für Selbstständige und Personen mit gemischter Nutzung (privat und beruflich) lohnt sich die genaue Aufteilung der Beiträge. Mit den richtigen Belegen und einer sorgfältigen Dokumentation lässt sich die Unfallversicherung einfach und effizient von der Steuer absetzen.
Hinweis: Dieser Artikel enthält die wichtigsten Informationen und Tipps zum Thema „Unfallversicherung in der Steuererklärung absetzen“. Für eine individuelle Beratung empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater. Die genannten Höchstbeträge und Anlagen beziehen sich auf den Stand 2024/2025 und können sich ändern.
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