Unterschied zwischen Schufa und Creditreform?

Sie fragen sich, was ist der Unterschied zwischen der Schufa und der Creditreform?  Wir verraten Ihnen die Einzelheiten hier!

Unterschied zwischen Schufa und Creditreform

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und die Creditreform sind zwei der bekanntesten und wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland.

Beide Unternehmen sammeln und speichern Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen, um deren Kreditwürdigkeit und Bonität zu bewerten.


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Doch es gibt auch einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Auskunfteien.

Geschichte und Hintergrund

Die Schufa wurde bereits 1927 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Sie ist eine privatwirtschaftlich organisierte Aktiengesellschaft, deren Anteilseigner zu 87% Banken und zu 13% Handelsunternehmen sind. Die Schufa verfügt über Daten zu mehr als 68 Millionen natürlichen Personen in Deutschland.

Die Creditreform hingegen wurde 1879 in Mainz von 25 Gewerbetreibenden und Händlern als „Verein Barzahlung Mainz“ ins Leben gerufen. Ziel war es damals, keinem Kunden mehr Kredit zu geben, der einem Vereinsmitglied etwas schuldete. Heute ist die Creditreform mit 167 Geschäftsstellen und 155.000 Mitgliedern in Europa vertreten. Sie verfügt über Daten zu rund 55 Millionen Privatpersonen.

Zielgruppen und Schwerpunkte

Der Hauptunterschied zwischen Schufa und Creditreform liegt in ihren primären Zielgruppen und Schwerpunkten:

Die Schufa konzentriert sich in erster Linie auf die Erfassung und Bewertung von Daten zu Privatpersonen. Sie arbeitet mit rund 10.000 Vertragspartnern aus Handel, Banken- und Telekommunikationswesen zusammen. Für Privatpersonen ist die Schufa die relevanteste Auskunftei, wenn es um die Beantragung von Krediten, das Abschließen von Mobilfunkverträgen oder Bestellungen auf Rechnung im Online-Handel geht.

Die Creditreform hat ihren Fokus hingegen traditionell auf die Bonitätsbewertung von Unternehmen und Gewerbetreibenden gelegt. Sie ist für Firmen die wichtigste Anlaufstelle, um die Kreditwürdigkeit und Zuverlässigkeit potenzieller Geschäftspartner einzuschätzen. Daneben bietet die Creditreform auch umfangreiche Inkasso-Dienstleistungen für Unternehmen an. Mit der Tochtergesellschaft „Creditreform Boniversum“ werden aber auch Bonitätsauskünfte zu Privatpersonen erteilt.

Datenquellen und Scores

Sowohl Schufa als auch Creditreform greifen für ihre Bonitätsbewertungen auf eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zurück:

Die Schufa bezieht ihre Daten von Vertragspartnern wie Banken, Versandhändlern oder Telefongesellschaften, aber auch aus öffentlichen Verzeichnissen wie Schuldner- und Insolvenzregistern. Gespeichert werden unter anderem Angaben zu Bankkonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträgen, Leasingverträgen, Ratenkrediten sowie Informationen zu Zahlungsstörungen. Aus diesen Daten berechnet die Schufa dann den Basis-Score, der die Kreditwürdigkeit einer Person auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent angibt.

Die Creditreform nutzt für ihre Bewertungen ebenfalls öffentliche Register wie das Handelsregister und das Schuldnerverzeichnis, Bilanzen und Geschäftsberichte, Zahlungserfahrungen sowie Erkenntnisse aus Inkassoverfahren. Für Unternehmen wird daraus der Bonitätsindex mit Werten zwischen 100 und 600 ermittelt, für Privatpersonen ein Score von 1 bis 1.072. Je niedriger der Wert, desto besser die Bonität.

Selbstauskunft und Datenschutz

Als betroffene Privatperson oder Unternehmen hat man sowohl bei der Schufa als auch bei der Creditreform das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft über die gespeicherten Daten anzufordern. Dies ist wichtig, um eventuelle Fehler oder veraltete Angaben korrigieren zu lassen.

Beide Auskunfteien müssen sich bei der Datenverarbeitung an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten. Dennoch gibt es immer wieder Kritik an der Intransparenz der Scoring-Verfahren. So muss die Schufa laut einem BGH-Urteil keine genauen Details zur Score-Berechnung offenlegen. Auch die Creditreform hält sich hier bedeckt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. Dezember 2023 entschieden, dass die Verwendung des Schufa-Scores als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für Vertragsverhältnisse gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.

Konkret stellte der EuGH fest:

  • Das Scoring der Schufa fällt unter die von der DSGVO grundsätzlich verbotenen „automatisierten Entscheidungen im Einzelfall“ und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  • Unternehmen dürfen den automatisch generierten Schufa-Score nicht als alleiniges Kriterium für einen Vertragsabschluss nutzen, sondern müssen auch andere Faktoren heranziehen.
  • Die Schufa muss Betroffenen auf Anfrage detailliertere Informationen zur Berechnung des Score-Werts geben und kann sich nicht pauschal auf Geschäftsgeheimnisse berufen.
  • Informationen über eine Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz dürfen von Auskunfteien maximal 6 Monate gespeichert werden statt wie bisher oft mehrere Jahre.
    Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern gegenüber Auskunfteien wie der Schufa. Es könnte weitreichende Konsequenzen für die Geschäftspraktiken der Schufa und anderer Auskunfteien haben, auch wenn die Schufa selbst sich gelassen gibt.

Fazit

Schufa und Creditreform sind beide wichtige Player, wenn es um die Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland geht. Während die Schufa die bedeutendere Auskunftei für Verbraucher ist, spielt die Creditreform vor allem im Geschäftskundenbereich eine zentrale Rolle.

Trotz Datenschutz-Grundverordnung ist die Arbeitsweise der Auskunfteien nicht immer transparent. Verbraucher und Unternehmen sollten daher regelmäßig ihre Selbstauskünfte prüfen und Fehler umgehend korrigieren lassen. Nur so lässt sich eine ungerechtfertigte Herabstufung der Kreditwürdigkeit vermeiden.


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